Künstliche Intelligenz ist längst mehr als ein Trend. Sie verändert die Art und Weise, wie digitale Produkte entwickelt, Websites betrieben und Geschäftsprozesse automatisiert werden.
Für Reseller, Agenturen, Domainer und Online-Unternehmer entstehen dadurch enorme Möglichkeiten: Inhalte lassen sich schneller erstellen, Kundenanfragen automatisieren und digitale Projekte effizienter skalieren.
Gleichzeitig verändert sich der rechtliche Rahmen. Mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) schafft die Europäische Union erstmals umfassende Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz.
Ein besonders wichtiger Zeitpunkt ist der 2. August 2026. Ab diesem Datum gelten weitere Transparenzanforderungen für bestimmte KI-Anwendungen und KI-generierte Inhalte.
Die zentrale Botschaft lautet:
KI darf weiterhin umfassend eingesetzt werden, aber Nutzer müssen in bestimmten Situationen erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen.
Für digitale Dienstleister bedeutet das: KI-Kompetenz wird nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern zunehmend auch ein Qualitätsmerkmal.
Der EU AI Act: Warum die KI-Verordnung für digitale Geschäftsmodelle relevant wird
Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Das bedeutet: Nicht jede KI-Anwendung wird gleich reguliert. Entscheidend ist, welches Risiko von einer Anwendung ausgeht.
Die Verordnung unterscheidet unter anderem zwischen:
Verbotenen KI-Systemen
Hierunter fallen Anwendungen, deren Risiken als nicht akzeptabel eingestuft werden und die deshalb untersagt werden können.
Beispiele:
- Social-Scoring-Systeme, die Menschen anhand ihres Verhaltens, ihrer sozialen Merkmale oder persönlicher Eigenschaften bewerten und daraus Nachteile ableiten.
- Manipulative KI-Systeme, die Menschen durch gezielte Beeinflussung zu Entscheidungen bringen sollen, die sie sonst möglicherweise nicht getroffen hätten.
- Bestimmte biometrische Kategorisierungssysteme, die Personen anhand sensibler Merkmale einordnen.
- Emotionserkennung in bestimmten Bereichen, beispielsweise wenn daraus unzulässige Bewertungen oder Entscheidungen über Personen entstehen.
Für klassische Online-Händler, Agenturen oder Domainer spielen diese Systeme in der Regel keine Rolle. Relevant sind vielmehr die Transparenzanforderungen bei alltäglichen KI-Anwendungen.
Hochrisiko-KI-Systemen
Diese betreffen besonders sensible Bereiche, beispielsweise bestimmte Anwendungen in Personalentscheidungen, kritischen Infrastrukturen oder biometrischen Verfahren.
Beispiele:
- KI-gestützte Bewerberauswahl, bei der Systeme Lebensläufe analysieren oder Kandidaten bewerten.
- KI-Systeme im Bildungsbereich, die beispielsweise über Zugang, Bewertung oder Einstufung von Personen mitentscheiden.
- KI-Anwendungen im Gesundheitswesen, etwa Systeme, die Ärzte bei Diagnosen oder medizinischen Entscheidungen unterstützen.
- KI in kritischen Infrastrukturen, beispielsweise zur Steuerung wichtiger Energie-, Verkehrs- oder Versorgungssysteme.
- Bestimmte biometrische Identifikationssysteme, etwa zur automatisierten Erkennung oder Zuordnung von Personen.
Für die meisten Reseller, Agenturen und Website-Betreiber sind diese Anwendungen weniger relevant; es sei denn, sie entwickeln oder integrieren entsprechende Speziallösungen.
KI-Systemen mit Transparenzpflichten
Diese Kategorie ist für digitale Unternehmen besonders interessant, weil sie viele alltägliche KI-Anwendungen betrifft.
Ziel ist es, Nutzer davor zu schützen, über den Einsatz von KI getäuscht zu werden.
Dazu gehören unter anderem:
KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte
Beispiele:
- ein fotorealistisches KI-Bild einer Person, die tatsächlich nicht existiert,
- ein manipuliertes Video, in dem eine reale Person scheinbar Aussagen macht, die sie nie getroffen hat,
- eine KI-generierte Audioaufnahme, die wie die Stimme einer echten Person klingt.
Hier geht es insbesondere darum, dass Nutzer erkennen können sollen, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden.
KI-Systeme für direkte Kommunikation mit Nutzern
Beispiele:
- ein KI-Chatbot im Online-Shop,
- ein virtueller Support-Assistent auf einer Website,
- ein automatisierter Verkaufsberater.
In diesen Fällen müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunizieren.
Bestimmte generative KI-Anwendungen
Beispiele:
- KI-Tools zur Erstellung von Bildern, Videos oder Audioinhalten,
- Systeme, die realistisch wirkende synthetische Medien erzeugen können.
Für Reseller, Agenturen und Domainer ist diese Kategorie besonders relevant, weil solche Anwendungen zunehmend in Marketing, E-Commerce und Content-Produktion eingesetzt werden.
KI-Systeme mit geringem Risiko
KI-Systeme mit geringem oder keinem Risiko
Viele alltägliche KI-Anwendungen fallen in diese Kategorie.
Beispiele:
- Schreibassistenten, die Texte sprachlich verbessern oder Rechtschreibfehler korrigieren.
- Übersetzungstools, die Inhalte automatisch in andere Sprachen übertragen.
- Spamfilter, die unerwünschte E-Mails erkennen.
- Empfehlungssysteme, die beispielsweise passende Produkte oder Inhalte vorschlagen.
- Automatisierungstools, die Arbeitsabläufe vereinfachen.
- Analysewerkzeuge, die Daten zusammenfassen oder Muster erkennen.
Auch wenn diese Anwendungen meist weniger stark reguliert sind, sollten Unternehmen trotzdem verantwortungsvoll damit umgehen und die Ergebnisse kontrollieren.
Für Reseller, Agenturen und Domainer stehen vor allem die Transparenzpflichten im Mittelpunkt. Besonders relevant sind daher:
- KI-generierte Bilder, Videos und andere Medieninhalte,
- KI-gestützte Chatbots und Assistenten,
- automatisierte Content-Prozesse,
- der transparente Einsatz von KI gegenüber Kunden und Nutzern.
Die entscheidende Frage lautet dabei nicht: Wurde KI verwendet?
Sondern:
Kann der Einsatz von KI dazu führen, dass Nutzer über die Herkunft, Echtheit oder Art der Kommunikation getäuscht werden?
Der Zeitplan des EU AI Act: Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Der EU AI Act ist kein Gesetz, das erst ab 2026 relevant wird. Die Verordnung ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise umgesetzt.
Die wichtigsten Zeitpunkte:
1. August 2024
Der AI Act tritt offiziell in Kraft.
2. Februar 2025
Erste Regelungen werden wirksam. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu verbotenen KI-Praktiken sowie Anforderungen an die KI-Kompetenz von Personen, die mit KI-Systemen arbeiten.
2. August 2025
Weitere Anforderungen, unter anderem für bestimmte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, greifen.
2. August 2026
Ein großer Teil der Transparenzpflichten des AI Act wird relevant. Dazu gehören insbesondere Vorgaben für bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte sowie Anforderungen an bestimmte KI-Systeme, bei denen Nutzer über die Interaktion mit einer KI informiert werden müssen.
Für Unternehmen bedeutet das:
Wer erst 2026 mit der Vorbereitung beginnt, verschenkt wertvolle Zeit. Professionelle KI-Prozesse sollten bereits vorher aufgebaut werden.
Wer ist vom AI Act betroffen?
Ein häufiger Irrtum ist, dass ausschließlich KI-Entwickler oder große Technologieunternehmen vom AI Act betroffen seien.
Tatsächlich richtet sich die Verordnung auch an Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen und deren Ergebnisse bereitstellen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Webagenturen, die KI-Funktionen in Kundenwebsites integrieren
- Reseller, die digitale Produkte mit KI-Komponenten anbieten
- Shopbetreiber mit KI-Assistenten
- SEO-Agenturen mit KI-gestützter Content-Produktion
- Domainer mit automatisierten Content-Projekten
- Betreiber von Plattformen oder digitalen Services
Entscheidend ist nicht, wer das KI-Modell programmiert hat.
Entscheidend ist, wer KI einsetzt und welche Wirkung diese Nutzung gegenüber Kunden, Besuchern oder Nutzern entfaltet.
Anbieter oder Betreiber? Die wichtige Unterscheidung im AI Act
Für professionelle Anbieter ist eine wichtige Unterscheidung relevant: Ein Unternehmen, das ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, ist etwas anderes als ein Unternehmen, das eine bestehende KI-Lösung nutzt.
Eine Agentur, die beispielsweise einen externen KI-Chatbot in eine Kundenwebsite integriert, entwickelt diesen Chatbot nicht selbst. Sie kann aber als Nutzer beziehungsweise Betreiber eines KI-Systems bestimmte Pflichten berücksichtigen müssen.
Daraus entstehen praktische Fragen:
- Wer informiert Nutzer über die KI-Nutzung?
- Wer kontrolliert die Ausgabequalität?
- Wer ist für die korrekte Integration verantwortlich?
- Welche Informationen müssen an Kunden weitergegeben werden?
Gerade bei Agenturprojekten sollte deshalb bereits im Angebot oder Projektvertrag geregelt werden, welche KI-Komponenten eingesetzt werden und wer welche Verantwortung übernimmt.
KI-Kennzeichnungspflicht: Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden
Einer der größten Fehler in der aktuellen Diskussion ist die Aussage: „Ab 2026 muss alles, was mit KI erstellt wurde, gekennzeichnet werden.“
Das ist nicht korrekt.
Der AI Act sieht keine pauschale Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-generierten Inhalte vor.
Besonders relevant ist die Transparenzpflicht bei sogenannten Deepfakes.
Was ist ein Deepfake nach dem AI Act?
Ein Deepfake liegt vor, wenn ein Bild-, Audio- oder Videoinhalt mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurde und dabei realen Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen täuschend ähnlich sieht.
Der entscheidende Faktor ist die mögliche Täuschung.
Die Frage lautet:
Könnte ein Nutzer den Inhalt für echt halten, obwohl er künstlich erzeugt oder verändert wurde?
Beispiele:
- ein KI-generiertes Foto einer scheinbar real existierenden Person
- ein manipuliertes Video einer bekannten Person
- eine künstlich erzeugte Aufnahme eines angeblichen Ereignisses
Nicht automatisch betroffen sind:
- klar erkennbare Illustrationen,
- Fantasiedarstellungen,
- offensichtlich künstliche Grafiken,
- kreative Designs ohne realistischen Täuschungscharakter.
Art. 50 AI Act: Die zentrale Regelung für Transparenz bei KI-Inhalten
Die relevanten Transparenzpflichten finden sich insbesondere in Artikel 50 des EU AI Act.
Die Regelung verfolgt ein klares Ziel:
Menschen sollen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder wenn bestimmte Inhalte künstlich erzeugt beziehungsweise manipuliert wurden.
Für digitale Unternehmen bedeutet das: Nicht die reine Nutzung von KI ist entscheidend, sondern die konkrete Art der Anwendung.
Ein Unternehmen, das KI zur Unterstützung eines kreativen Prozesses nutzt, ist anders zu betrachten als ein Unternehmen, das realistisch wirkende synthetische Inhalte veröffentlicht, die Nutzer für echt halten könnten.
Praxisbeispiele für Reseller und Agenturen
KI-generierte Mitarbeiterfotos auf Websites
Eine Agentur erstellt eine Unternehmenswebsite und nutzt KI-generierte Bilder vermeintlicher Mitarbeiter.
Problematisch kann dies sein, wenn Besucher davon ausgehen könnten, dass es sich um echte Teammitglieder handelt.
KI-generierte Produktbilder
Ein Shop erstellt fotorealistische Produktdarstellungen ohne echte Fotos.
Hier muss geprüft werden, ob Nutzer dadurch über die tatsächliche Herkunft oder Realität der Darstellung getäuscht werden könnten.
KI-generierte Testimonials
Besonders sensibel sind künstliche Bewertungen, Kundenstimmen oder Erfahrungsberichte.
Auch unabhängig vom AI Act können hier wettbewerbsrechtliche Risiken entstehen, wenn künstliche Inhalte als echte Kundenerfahrungen dargestellt werden.
Wie erfolgt die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?
Wenn eine Kennzeichnung erforderlich ist, muss sie für Nutzer klar erkennbar sein.
Geeignet sind beispielsweise Hinweise wie:
- „KI-generiertes Bild“
- „Mit künstlicher Intelligenz erstellt“
- „KI-manipulierter Inhalt“
Wichtig:
Die Information sollte direkt am Inhalt oder in unmittelbarer Nähe erfolgen.
Ein allgemeiner Hinweis im:
- Impressum,
- Datenschutzbereich,
- Footer
reicht nicht aus, wenn ein konkreter Inhalt betroffen ist.
Der AI Act schreibt keine bestimmte Standardformulierung vor.
Technische Kennzeichnung: Metadaten, Watermarking und Content Credentials
Neben sichtbaren Hinweisen beschäftigt viele Unternehmen eine weitere Frage:
Müssen KI-Inhalte technisch gekennzeichnet werden?
Der AI Act sieht für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte Transparenzanforderungen vor. Die konkrete technische Umsetzung kann dabei unterschiedliche Formen annehmen.
Mögliche technische Verfahren sind beispielsweise:
- Metadaten in Mediendateien,
- digitale Herkunftsinformationen,
- Content-Credentials-Verfahren,
- technische Markierungen durch KI-Anbieter.
Dabei gilt:
Eine technische Kennzeichnung ersetzt nicht automatisch die notwendige Nutzerinformation. Entscheidend bleibt, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einem relevanten KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalt konfrontiert werden.
Für Agenturen und Reseller bedeutet das:
Bei der Auswahl von KI-Tools sollte nicht nur die Qualität des Ergebnisses betrachtet werden. Auch die Frage, welche Transparenzfunktionen ein Anbieter unterstützt, wird zunehmend wichtiger.
Professionelle Auswahlkriterien für KI-Werkzeuge können daher sein:
- Unterstützt das Tool Herkunftsinformationen?
- Können Inhalte nachvollziehbar gekennzeichnet werden?
- Gibt es Dokumentationen zur KI-Nutzung?
- Werden Aktualisierungen hinsichtlich regulatorischer Anforderungen bereitgestellt?
Gerade bei größeren Kundenprojekten kann diese technische Transparenz zu einem echten Qualitätsmerkmal werden.
KI-generierte Texte und SEO: Was Content-Profis beachten sollten
Die gute Nachricht:
Nicht jeder KI-generierte Text muss automatisch gekennzeichnet werden.
Die Nutzung von KI als Werkzeug für die Texterstellung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Artikel, jede Produktbeschreibung oder jede Landingpage einen entsprechenden Hinweis benötigt.
Typische Einsatzbereiche von KI:
- Themenrecherche,
- Ideenentwicklung,
- Erstellung erster Entwürfe,
- sprachliche Optimierung,
- Strukturierung von Inhalten.
Entscheidend bleibt jedoch die menschliche Verantwortung.
Professioneller KI-Content sollte:
- fachlich geprüft werden,
- an die Zielgruppe angepasst werden,
- auf Richtigkeit kontrolliert werden,
- durch eigene Expertise ergänzt werden.
Gerade im SEO-Bereich entsteht dadurch eine wichtige Entwicklung:
Die Masse an automatisch erzeugten Inhalten wird zunehmen. Gleichzeitig wird hochwertiger Content mit echter Expertise, nachvollziehbaren Quellen und individueller Perspektive wichtiger. KI ermöglicht zwar somit den Aufbau größerer Content-Portfolios, aber langfristig werden nicht die größten Mengen gewinnen, sondern die vertrauenswürdigsten Projekte.
Eine besondere Ausnahme: KI-Texte zur öffentlichen Meinungsbildung
Der AI Act betrachtet KI-generierte Texte insbesondere dann kritisch, wenn sie die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen können.
Ein Beispiel können Inhalte mit politischem Bezug sein. Hier kann eine Transparenzpflicht greifen, wenn KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden, die geeignet sind, öffentliche Debatten zu beeinflussen.
Für klassische Unternehmenskommunikation gilt diese besondere Regelung jedoch nicht automatisch.
Ein Produkttext, ein Ratgeberartikel oder eine Unternehmensseite ist nicht allein deshalb kennzeichnungspflichtig, weil bei der Erstellung KI verwendet wurde.
KI-Chatbots: Transparenz im Kundendialog wird Pflicht
KI-Chatbots gehören mittlerweile zu den wichtigsten praktischen Anwendungen künstlicher Intelligenz.
Sie werden eingesetzt für:
- Kundenservice,
- Produktberatung,
- Leadgenerierung,
- Terminvereinbarung,
- Support-Automatisierung.
Der AI Act verlangt bei bestimmten KI-Systemen, dass Nutzer erkennen können, wenn sie mit einer KI kommunizieren. Die Information sollte zu Beginn der Interaktion erfolgen.
Ein Beispiel:
„Hallo, ich bin der KI-Assistent von XYZABC und unterstütze Dich bei Deinen Fragen.“
Wichtig ist nicht die konkrete Formulierung, sondern die klare Kommunikation.
Der Nutzer muss erkennen können:
- Ist mein Gesprächspartner ein Mensch?
- Oder handelt es sich um ein automatisiertes KI-System?
Was gilt bei Plattformen und Marktplätzen?
Viele Reseller und Händler nutzen externe Plattformen.
Hier ist eine wichtige Abgrenzung notwendig:
Wenn eine Plattform einen eigenen KI-Assistenten oder Chatbot bereitstellt, liegt die Verantwortung für dessen korrekte Kennzeichnung grundsätzlich beim Betreiber dieser Plattform.
Ein Händler, der lediglich die Plattform nutzt, muss nicht automatisch selbst für die Transparenz dieses fremden KI-Systems sorgen.
Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen einen eigenen KI-Chatbot integriert oder eine eigene KI-Funktion bereitstellt. Dann sollte die Umsetzung selbst geprüft werden.
Drittanbieter-KI: Warum Tool-Auswahl und Verträge wichtiger werden
Viele Unternehmen nutzen KI-Dienste externer Anbieter.
Beispiele:
- KI-Chatbots als SaaS-Lösung,
- Bildgeneratoren,
- Textassistenten,
- KI-Plugins für Shopsysteme,
- Automatisierungstools.
Ein häufiger Fehler:
„Der Anbieter ist verantwortlich, deshalb betrifft mich das nicht.“
Diese Annahme kann problematisch sein. Auch wenn ein Unternehmen keine eigene KI entwickelt, sollte es prüfen:
- Welche Funktionen bietet das Tool?
- Welche Daten werden verarbeitet?
- Welche Transparenzmöglichkeiten gibt es?
- Welche Verantwortlichkeiten liegen beim Anbieter?
- Welche Informationen benötigt der Kunde?
Für Agenturen empfiehlt es sich, KI-Komponenten in Projektangeboten und Verträgen transparent zu beschreiben.
Mögliche Punkte:
- eingesetzte KI-Technologien,
- Verantwortlichkeiten,
- Prüfprozesse,
- Umgang mit KI-generierten Inhalten.
KI und Datenschutz: Der AI Act ist nicht die einzige rechtliche Herausforderung
Neben dem AI Act müssen Unternehmen beim Einsatz von KI weiterhin andere rechtliche Anforderungen beachten, insbesondere den Datenschutz.
Gerade KI-Chatbots und automatisierte Assistenzsysteme können personenbezogene Daten verarbeiten.
Beispiele:
- Namen von Kunden,
- E-Mail-Adressen,
- Supportanfragen,
- Bestellinformationen,
- individuelle Nutzereingaben.
Unternehmen sollten deshalb prüfen:
- Welche Daten verarbeitet das KI-System?
- Wo werden Daten gespeichert?
- Werden Eingaben für Trainingszwecke genutzt?
- Gibt es notwendige Vereinbarungen mit dem Anbieter?
- Werden Datenschutzinformationen angepasst?
Für Agenturen bedeutet das:
Eine KI-Integration ist nicht nur eine technische Aufgabe. Datenschutz, Sicherheit und Transparenz gehören ebenfalls zur professionellen Umsetzung.
KI-Kompetenz: Warum Schulungen wichtiger werden
Der AI Act legt außerdem Wert darauf, dass Personen, die KI-Systeme einsetzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Das betrifft nicht nur Entwickler.
Auch Mitarbeiter in:
- Marketing,
- Vertrieb,
- Content-Erstellung,
- Kundenservice,
- Webentwicklung
können betroffen sein, wenn sie regelmäßig mit KI-Systemen arbeiten.
Eine professionelle KI-Strategie sollte deshalb beinhalten:
- Schulungen,
- interne Richtlinien,
- klare Zuständigkeiten,
- Qualitätskontrollen.
Für Agenturen kann dies sogar ein zusätzliches Leistungsangebot werden.
Wer Kunden nicht nur Websites erstellt, sondern auch beim sicheren Einsatz von KI unterstützt, schafft einen zusätzlichen Mehrwert.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Der AI Act sieht bei Verstößen Sanktionen vor.
Die konkrete Höhe möglicher Bußgelder hängt unter anderem ab von:
- Art des Verstoßes,
- Schwere der Auswirkungen,
- Größe des Unternehmens,
- weiteren Umständen des Einzelfalls.
Die Regelungen richten sich dabei nicht nur an internationale Konzerne.
Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie relevante KI-Anwendungen einsetzen und Transparenzpflichten nicht beachten.
Für die Praxis bedeutet das: KI-Compliance sollte nicht erst dann entstehen, wenn eine Prüfung stattfindet. Professionelle Unternehmen bauen entsprechende Prozesse frühzeitig auf.
Freiwilliger EU-Verhaltenskodex: Frühzeitig Standards etablieren
Neben den verbindlichen Anforderungen bietet die Europäische Union Unternehmen auch Möglichkeiten, sich freiwillig an zusätzlichen Leitlinien zu orientieren.
Ein freiwilliger Verhaltenskodex kann Unternehmen dabei unterstützen:
- Transparenzstandards umzusetzen,
- interne Prozesse aufzubauen,
- verantwortungsvolle KI-Nutzung sichtbar zu machen.
Gerade für Agenturen und Reseller kann dies interessant sein, weil Vertrauen im digitalen Geschäft zunehmend zum Erfolgsfaktor wird.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht 2026
Muss ich jedes KI-generierte Bild auf meiner Website kennzeichnen?
Nein. Nicht jedes KI-Bild fällt automatisch unter eine Kennzeichnungspflicht.
Relevant ist insbesondere, ob es sich um einen KI-generierten oder manipulierten Inhalt handelt, der realen Personen, Orten, Objekten oder Ereignissen täuschend ähnlich sieht und dadurch verwechselt werden könnte.
Muss ich ChatGPT-Texte auf meiner Website kennzeichnen?
Nein, nicht automatisch.
Die Nutzung von KI zur Unterstützung bei der Texterstellung führt nicht grundsätzlich zu einer Kennzeichnungspflicht.
Wichtig sind Qualitätssicherung, menschliche Prüfung und die besonderen Anforderungen bei Inhalten zur öffentlichen Meinungsbildung.
Braucht ein KI-Chatbot einen Hinweis?
Ja, wenn Nutzer mit einem KI-System interagieren.
Die Kommunikation sollte so gestaltet sein, dass klar erkennbar ist, dass kein Mensch, sondern eine KI antwortet.
Reicht ein Hinweis im Impressum aus?
Nein.
Wenn ein konkreter Inhalt gekennzeichnet werden muss, sollte die Information direkt am Inhalt oder in unmittelbarer Nähe sichtbar sein.
Muss eine Agentur Kunden über eingesetzte KI informieren?
Eine pauschale Antwort hängt vom konkreten Einsatz ab.
Aus professioneller Sicht empfiehlt es sich jedoch, KI-Nutzung transparent in Projekten zu dokumentieren und Verantwortlichkeiten klar zu regeln.
AI-Act-Checkliste für Reseller, Agenturen und Domainer
Unternehmen können sich mit folgenden Fragen vorbereiten:
KI-Nutzung erfassen
✓ Welche KI-Tools werden eingesetzt?
✓ Welche Inhalte oder Funktionen entstehen daraus?
✓ Welche Kundenprojekte nutzen KI?
Prozesse definieren
✓ Wer prüft KI-Ergebnisse?
✓ Wer entscheidet über Veröffentlichung?
✓ Wie werden KI-Inhalte dokumentiert?
Transparenz sicherstellen
✓ Sind KI-Chatbots klar erkennbar?
✓ Werden realistisch wirkende KI-Inhalte geprüft?
✓ Sind notwendige Hinweise vorhanden?
Mitarbeiter vorbereiten
✓ Sind Nutzer von KI-Systemen geschult?
✓ Gibt es interne Richtlinien?
✓ Ist bekannt, wann menschliche Kontrolle notwendig ist?
Kundenprojekte absichern
✓ Werden KI-Funktionen im Angebot beschrieben?
✓ Sind Verantwortlichkeiten geregelt?
✓ Werden geeignete Tools eingesetzt?
Fazit: KI wird nicht verschwinden, aber professioneller Umgang wird entscheidend
Der EU AI Act verändert nicht die Tatsache, dass KI ein zentraler Bestandteil digitaler Geschäftsmodelle wird. Er verändert jedoch die Erwartungen an Unternehmen. Reseller, Agenturen und Domainer, die KI einsetzen, müssen nicht langsamer werden. Sie müssen strukturierter werden.
Die erfolgreichen Unternehmen der kommenden Jahre werden diejenigen sein, die KI nicht einfach automatisiert einsetzen, sondern mit Strategie, Transparenz und Qualitätskontrolle verbinden. Denn digitale Nutzer akzeptieren KI zunehmend. Was sie nicht akzeptieren werden, ist das Gefühl, durch KI getäuscht worden zu sein.
Transparenz wird deshalb nicht nur eine rechtliche Anforderung.
Sie wird zu einem Wettbewerbsvorteil.
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